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LAG Düsseldorf, Beschl. v. 30.1.2014 – 13 Sa 1198/13 

Stellenausschreibung für "Berufseinsteiger"

Eine Stellenanzeige, mit der der Arbeitgeber gezielt nach Berufseinsteigern sucht, kann den Tatbestand der Altersdiskriminierung erfüllen. Sucht der Arbeitgeber gezielt nach Berufsanfängern, werden ältere Bewerber nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf systematisch ausgeschlossen. Darin liegt ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der in Einzelfällen zu Schadensersatzpflichten gegenüber den abgelehnten Bewerbern führen kann. Voraussetzung für einen möglichen Schadensersatzanspruch ist jedoch, dass die Bewerbung des abgelehnten Bewerbers eine ernsthafte Grundlage hatte.