BGH, Urt. v. 6.6.2013 - VII ZR 355/12
Winterdienstvertrag als Werkvertrag
Der BGH hat eine lange umstrittene Frage entschieden. Ein Winterdienstvertrag, mit dem ein Unternehmer zusagt, die öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Schnee- und Eisglättebekämpfung zu übernehmen, ist kein Dienstvertrag, sondern ein Werkvertrag. Der Unternehmer schuldet einen "Erfolg", nämlich die erfolgreiche Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte und damit die Beseitigung der Gefahrenstellen. Deshalb hat der Auftraggeber das Recht, bei einer nur teilweise erbrachten Leistung des Unternehmers einen Teil der Vergütung einzubehalten, und zwar, ohne dem Unternehmer eine Nachfrist setzen zu müssen.