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EuGH, Urt. v. 03.09.2014, C-201/13

Können Parodien diskriminieren?

Der Gerichtshof der Europäischen Union /EuGH) hat sich in einer aktuellen Entscheidung (03.09.2014 / AZ: C-201/13) mit der Frage beschäftigt, ob der Urheber eines parodierten Werkes verlangen kann, dass sein Werk nicht in Verbindung mit einer diskriminierenden Parodie gebracht wird. Der EuGH präzisiert mit seinem Urteil den Unterschied zwischen Parodie und Diskriminierung, wobei dem Urteil folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Ein belgischer Politiker verteilte auf einem Neujahrsempfang Kalender für das Jahr 2011, auf deren Vorderseite eine Zeichnung abgebildet war, die einer Zeichnung auf dem Deckblatt einer 1961 erschienenen Comic-Zeitschrift ähnelte. Die Originalzeichnung zeigt eine Symbolfigur einer Comicreihe, bekleidet mit einer Tunika und umgeben von Menschen, die Münzen aufsammeln. Die Zeichnung auf dem Kalender hingegen zeigt den Bürgermeister der Stadt Gent als Zentralfigur, während die weiteren Personen, die Münzen aufsammeln, verschleiert und dunkelhäutig sind. Mehrere Erben des Urhebers der Zeichnung von 1961 sahen ihre Urheberrechte durch die Parodie verletzt. Die Parodie vermittle eine diskriminierende Botschaft, mit welcher sie ungewollt in Verbindung gebracht würden. Die Erben erhoben daher Klage gegen den belgischen Politiker. Der EuGH hat zunächst den Begriff der Parodie näher präzisiert: Dieser muss entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch bestimmt werden, wobei man berücksichtigen muss, in welchem Zusammenhang der Begriff der Parodie verwendet wird. Die kennzeichnenden Merkmale der Parodie bestehen darin, an ein bestehendes Werk zu erinnern, von welchem sich die Parodie jedoch erkennbar unterscheiden muss, und einen Ausdruck von Humor oder Sarkasmus darzustellen. Nicht erforderlich ist hingegen, dass die Parodie einer anderen Person als dem Urheber des ursprünglichen Werkes zugeschrieben werden kann oder dieses benennt. Der Europäische Gerichtshof betont allerdings auch, dass wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, die Inhaber der Urheberrechte an dem parodierten Werk ein berechtigtes Interesse haben, nicht mit der Parodie in Verbindung gebracht zu werden.