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BGH, Urt. vom 19.10.2011 - I ZR 140/10

Google Vorschaubilder II

Der Plattformbetreiber Google muss nicht haften, wenn in der Suchmaschine innerhalb der Vorschaubilder urheberrechtlich geschützte Werke wiedergegeben werden. Stellt ein Dritter mit Zustimmung des Urhebers eine Abbildung des Werkes ohne entsprechende Schutzvorkehrungen in das Internet ein, liegt darin eine Einwilligung des Urhebers in die Wiedergabe von Vorschaubildern der Abbildung des Werkes.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.8.2011 – 6 U 78/10

Nachrichtentexte können Urheberrechtsschutz genießen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Berufungsverfahren bestätigt, dass auch Nachrichtentexte einen urheberrechtlichen Schutz genießen können. Anders hatte dies das Landgericht Mannheim in seiner vorhergehenden Entscheidung gesehen; die Entscheidung des Landgerichts wurde vom Oberlandesgericht jedoch aufgehoben.