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Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt ausdrücklich vor unseriösen Zahlungsaufforderungen. Unternehmen bieten - teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen - eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechtes beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Unter http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html hat das Deutsche Patent- und Markenamt eine Liste derjenigen Unternehmen veröffentlicht, deren Tätigkeiten nicht im Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt stehen, sondern nur diesen Anschein erwecken wollen.