Oberländer Ufer 174
50968 Köln

Telefon: +49 221 412004
Telefax: +49 221 4200066
E-Mail: kanzlei@koehler-rae.de

» Routenplaner

Neuer Mietspiegel für Köln seit dem 01.02.2021

Seit dem 01.02.2021 gilt für Köln ein neuer Mietspiegel. Er löst den bisherigen Mietspiegel aus Januar 2019 ab. Für Wohnungen in der Baualtersklasse Gruppe 3 (bezugsfertig 1976 bis 1989) bleiben die Mieten relativ stabil mit einem durchschnittlichen Mietpreis von 9,00 € pro m². Bei jüngeren Baualtersgruppen (4 = 1990 bis 2004; 5 = ab 2005) ist die neue Miete deutlich erhöht.

Der Mietspiegel hilft u.a. Vermietern bei der Überprüfung, ob die erzielte Miete erhöht werden kann. Für Köln ist zu beachten, dass die sogenannte Kappungsgrenze aufgrund der Wohnungssituation bei 15 % liegt. Dies bedeutet, dass innerhalb von drei Jahren nur eine Erhöhung der Kaltmiete um 15 % vorgenommen werden darf. Zur Begründung der Mieterhöhung kann und sollte auf den jeweils gültigen Mietspiegel Bezug genommen werden. Nach Ablauf von weiteren 3 Jahren gilt die Kappungsgrenze erneut.